
Unsere Gemeinschaft lebt vom Miteinander aller Menschen und Generationen. Dafür braucht es starke Begegnungsorte und offene Vereinsangebote. Zudem ist eine starke Gemeinschaft der Schlüssel zu einem lebenswerten und familienfreundlichen Ort. Öffentliche Sportstätten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Deshalb setzen wir uns konsequent für den Erhalt und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Sportstätten ein – auch für die Erhaltung der Freibäder in Velen und Ramsdorf.
Mit dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erkennt der Deutsche Bundestag diese Bedeutung an. Ziel des Programms ist es, Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an Sportstätten zu unterstützen und damit eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Bund fördert bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, die Kommunen tragen mindestens 55 %.
Eingereichte Projektskizzen bei der Stadt Velen
Bei der Stadt Velen wurden 4 Projektskizzen zur Teilnahme am Bundesförderprogramm eingereicht:
– Sanierung Freibad Velen
– Sanierung Freibad Ramsdorf
– Umwandlung Naturrasenplatz in Kunstrasenplatz TUS Velen
– Sanierung und Modernisierung der Reitsportanlage Reiterverein Velen
Alle 4 Projekte sind aus unserer Sicht fachlich gut begründet und ausdrücklich berechtigt. Wir haben uns in der entscheidenden Ratssitzung dafür eingesetzt, dass alle 4 Projekte eingereicht werden sollen, um allen Antragstellern gleiche Chancen auf eine Förderung für ihr Projekt zu ermöglichen.
Mit unseren 3 Sitzen im Stadtrat konnten wir uns jedoch nicht durchsetzen. Die Projektskizze des Reitervereins wurde mehrheitlich von den übrigen Parteien abgelehnt.
Somit werden nun von der Stadt Velen 3 Projektskizzen beim Fördermittelgeber eingereicht. Ob oder welche Projekte letztendlich dann den Zuschlag zur Förderung erhalten, obliegt dem Fördermittelgeber.
Ablauf der Beratung und Entscheidung im Stadtrat
Bereits zu Beginn der Beratung wurde deutlich, dass nicht alle Parteien bereit waren, alle Projekte zu unterstützen. Zunächst wurde versucht, eine Priorisierung der Projekte herbeizuführen. Dieser Ansatz scheiterte.
Im nächsten Schritt wurde entgegen den geltenden Förderbedingungen des Bundesförderprogramms argumentiert, dass diese auf den Reiterverein in Gänze nicht anwendbar seien. Diese Einschätzung konnte durch den Beigeordneten Dr. Brüggemann ausgeräumt werden.
Daraufhin wurde angeführt, dass es sich bezüglich des Einreichungstermins der Projektskizze des Reitervereins möglicherweise um einen Formfehler handeln könnte. Begründet wurde dies damit, dass die Projektskizze erst am Freitag, den 12.12.2025, im Ratsinformationssystem eingestellt worden sei und somit vor der Ratssitzung am 15.12.2025 keine fraktionsinterne Beratung mehr möglich gewesen sei. Ein tatsächlicher formaler Mangel der Projektskizze selbst lag jedoch nicht vor. Dennoch wurde die kurzfristige Einstellung als entscheidendes Ablehnungskriterium herangezogen und von der Mehrheit der übrigen Parteien akzeptiert. Auf dieser Grundlage wurde die Teilnahme der Projektskizze des Reitervereins Velen am Bundesförderprogramm – mit Ausnahme der SPD – mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch die Verwaltung von der Mehrheitspartei beauftragt zu prüfen, ob für den Reiterverein alternative Förderprogramme in Frage kommen könnten.
Unverständlich bleibt für uns, dass über eine andere Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil, die zeitgleich im Ratsinformationssystem veröffentlicht wurde, ohne Einschränkungen und sogar einstimmig abgestimmt werden konnte – obwohl dort exakt die gleiche zeitliche Ausgangslage bestand.
Wer kann am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilnehmen?
Gefördert werden bauliche Sportanlagen (gedeckt oder ungedeckt), die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Ebenfalls sind Sportstätten im Eigentum Dritter förderfähig, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar sind.
Bei vereinseigenen Sportstätten gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn die Vereinsmitgliedschaft im Rahmen des Vereinszwecks allen sportinteressierten Personen offensteht.
Wer darf den Antrag stellen?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die Städte und Gemeinden, in deren Gebiet sich das jeweilige zu fördernde Projekt befindet. Dies gilt auch dann, wenn sich die Sportstätte im Eigentum eines Vereins oder eines anderen Dritten befindet.
Wie ist der Ablauf?
In Phase 1 können die Kommunen ihre Interessenbekundung inklusive Ratsbeschluss und Finanzierungsplan bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Bundesförderportal „easy-Online“ einreichen. Das Portal ist seit dem 10. November 2025 freigeschaltet. Ein noch fehlender Ratsbeschluss kann spätestens bis zum 31. Januar 2026 digital nachgereicht werden.
Anschließend entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Auswahl der Projekte.
In Phase 2 werden die ausgewählten Kommunen aufgefordert, einen vollständigen Zuwendungsantrag einschließlich des Gesamtfinanzierungsplans einzureichen.
Was bedeutet das nun konkret?
Nachdem die Stadt Velen die im Stadtrat mehrheitlich beschlossenen 3 Projektskizzen beim Fördermittelgeber eingereicht hat, bleibt zunächst abzuwarten, ob und welche Projekte vom Fördermittelgeber ausgewählt werden. Kommt es zu einer oder mehreren Förderzusagen, entscheidet der Stadtrat anschließend über die mögliche Umsetzung der geförderten Projekte.
Hier der Link zum Bundesförderprogramm mit allen Erläuterungen:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hier der Link zu den Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ’s):
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-faq.pdf?__blob=publicationFile&v=5
