Allgemein

Vergabe von Wohnbaugrundstücken – Kriterienkatalog zur Grundstücksvergabe

Das Punktesystem der Grundstücksvergabe im Überblick

Mit dem neuen Vergabesystem sollen die Baugrundstücke transparent und nach sozialen Kriterien vergeben werden. Berücksichtigt werden Familien, der Ortsbezug, ehrenamtliches Engagement sowie erstmals auch Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf.

So werden die Punkte vergeben:

Soziale Aspekte:

  • Familien mit Kindern: 10 Punkte pro Kind
  • Pflegebedürftige und/oder schwerbehinderte Person im Haushalt: 10 Punkte
  • Ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (mind. 3 Jahre): 10 Punkte
  • Sonstiges ehrenamtliches Engagement: 5 Punkte

Ortsbezug (einmalig mit maximal 50 Punkten):

  • Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Jahren in Velen oder Ramsdorf: 50 Punkte, oder
  • Insgesamt mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Velen oder Ramsdorf: 50 Punkte, oder
  • Geboren in Velen oder Ramsdorf: 50 Punkte, oder
  • Arbeitsstätte seit mindestens 3 Jahren in Velen oder Ramsdorf: 50 Punkte
  • Bereits vorhandenes Wohneigentum: – 50 Punkte

Besonders wichtig war uns als SPD Velen-Ramsdorf bei der Erarbeitung des Kriterienkatalogs die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit. Deshalb haben wir großen Wert darauf gelegt, dass soziale Aspekte bei der Ausgestaltung der Kriterien angemessen berücksichtigt werden:

Ein besonderer Erfolg ist für uns, dass künftig erstmals Haushalte, in denen pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 3) und/oder schwerbehinderte Menschen (ab einem Grad der Behinderung von 80 %) leben, bei der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke ausdrücklich berücksichtigt werden.

Für uns ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe, Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Menschen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung besondere Anforderungen an ihr Wohnumfeld haben, verdienen diese Berücksichtigung ebenso wie Familien oder Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren.

Unser Ziel bleibt klar: Die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke muss transparent, fair und sozial ausgewogen erfolgen!