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Wurde trotz Befangenheit abgestimmt?

Am 31. August 2020 beschloss der Stadtrat auf Antrag der CDU mit 12 gegen 11 Stimmen, die Förderung von Werbemaßnahmen von Selbstständigen und Unternehmen von 50 auf 100 Prozent zu erhöhen. Schon während der Diskussion über diesen Antrag wies der Fraktionsvorsitzende der SPD, Engelbert Volks, darauf hin, dass Mitglieder der CDU-Fraktion eventuell befangen sein könnten, weil sie mit diesem Beschluss direkte Vorteile erlangen könnten. Doch niemand wollte sich für befangen erklären. Geschäftsleute und Selbstständige könnten aber durchaus befangen sein, insbesondere, wenn das Abstimmungsergebnis von ihrer Stimme abhängig ist. Und das ist hier eindeutig der Fall. Besser und anständiger wäre es natürlich in jedem Fall gewesen, wenn sich die betreffenden Ratsmitglieder, wie es auch sonst immer üblich ist, von sich aus für befangen erklärt hätten, sodass erst gar kein Geschmäckle hätte aufkommen können. Und schöner wäre es natürlich gewesen, wenn der Kompromissvorschlag Gehör gefunden hätte, einen Teil des Etats in die Gutscheinaktion fließen zu lassen, die den Gewerbetreibenden und den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.