Allgemein

Nutzung von Ackerflächen für Freiflächenphotovoltaik

Informationsveranstaltung des Landwirtschaftlichen Ortsverbandes Velen-Ramsdorf

Gern sind wir der Einladung des Landwirtschaftlichen Ortsverbandes Velen-Ramsdorf zur Informationsveranstaltung zum Thema „Nutzung von Ackerflächen für Freiflächenphotovoltaik“ gefolgt.
Referenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. informierten und standen für Fragen aus der Runde zur Verfügung.

Insgesamt betrachtet war es eine sehr interessante Veranstaltung, die nicht nur die Chancen und Risiken der Nutzung von Ackerflächen für Freiflächenphotovoltaik aufzeigte, sondern auch sensibel darüber aufklärte, wie derzeit landwirtschaftsfremde Investoren das Geschäftsfeld „Photovoltaik vom Acker“ für sich entdecken und die Landwirte mit guten Redekünsten zur Unterschrift eines bindenden Vertrages bewegen. Hier müssen die Landeigentümer explizit schauen, dass sie zum Schluss nicht als Verlierer dastehen!
Speziell hierfür hält der WLV ein Beratungsangebot bereit. Der WLV berät aber auch dahingehend, dass die Landeigentümer die Chancen und Risiken von Photovoltaik auf Freiflächen für die eigene betriebliche Entwicklung gut abschätzen können.

Nichtsdestotrotz liegt aber letztendlich ab einer bestimmten Größe die Entscheidung, ob Freiflächenphotovoltaik-anlagen auf Ackerflächen errichtet werden dürfen, bei der jeweiligen Kommune, denn es muss Planungsrecht (vorhabenbezogener Bebauungsplan) geschaffen werden. Eine Frage aus dem Publikum, nämlich wie die Kommune bei ihrer Entscheidungsfindung vorgehen würde, damit das Genehmigungsverfahren gerecht abläuft, passte genau zu unserem Antrag „Errichtung eines Kriterienkataloges für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Stadt Velen“, den wir im August diesen Jahres gestellt haben. Denn, um zukünftig für jeden Antragsteller gleichberechtigt abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden sollen, ist es aus unserer Sicht für die Stadt Velen selbstverpflichtend, definierte Standards (Kriterien) festzulegen mit dem Ziel, Mindestanforderungen sicherzustellen, dass Freiflächenphoto­voltaik­anlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten.

Unser Wunsch ist es, die Erstellung der Kriterien gemeinsam mit allen im Stadtrat vertretenen Parteien zu erarbeiten und auszuformulieren. Einen Entwurf haben wir als Diskussionsgrundlage bereits verfasst und allen Parteien zukommen lassen.

Im vergangenen Planungsausschuss wurde zunächst einvernehmlich entschieden, die Veröffentlichung der Potenzialanalyse des Kreises Borken abzuwarten, die bis zum 31.12.2022 erstellt werden soll. Vielleicht können hieraus einige Punkte in unserem Kriterienkatalog übernommen oder ergänzt werden. Der WLV räumte aber in der gestrigen Sitzung ein, uns bezüglich einer detaillierten Potenzialanalyse durch den Kreis Borken nicht all zu viel Hoffnung zu machen.

Sollte die Potenzialanalyse durch den Kreis Borken nicht bis zum 31.12.2022 fertiggestellt worden sein, ist es unseres Erachtens zwingend notwendig, trotz dessen den Kriterienkatalog für die Stadt Velen fertigzustellen, da sich derzeit die Anfragen im Kreis Borken häufen (so auch der WLV).